Wohnungseigentum

Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften wird durch das Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

Durch die bestehende Teilungserklärung einer Gemeinschaft und den rechtswirksamen Beschlüssen der Beschluss-Sammlung aus den Eigentümerversammlungen - ergeben sich die Aufgaben und Be­fug­nis­se des Verwalters. Der Verwalter wird das Objekt mit Sorgfalt, nach gesetzlichen Re­ge­lun­gen, Verträgen und den Grundsätzen eines Kaufmanns, betreuen.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung des gemeinschaftlichen Ei­gen­tums, wird in technischer, kaufmännischer, und organisatorischer Hin­sicht gewährleistet.


Wir bieten Ihnen folgende Leistungen für Ihre Eigen­tümer­gemein­schaft:

  • Rechnungsprüfung und Objektbegehung, Planung der Eigentümerversammlung - mit dem Beirat
  • Einberufung, Durchführung der Eigentümerversammlung, sowie der Beschlüsse
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes
  • Ordnungsgemäße Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Durchführung und Planung von Instandsetzungen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Entgegennahme von Zustellungen und Willenserklärungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind
  • kontaktieren Sie uns gern zu weiteren Punkten und Anfragen...



 
 
 
 
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